Bürogemeinschaft Weiland & Traub



Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind derzeit über 2,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Circa zwei Drittel davon, also rund 1,6 Millionen Pflegebedürftige, werden von Angehörigen und/oder ambulanten Diensten zu Hause versorgt.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden als Pflegegeld (bei Pflege durch Familienangehörige) oder in Form der Kostenübernahme (bei ambulanter oder stationärer Pflege) erbracht. Die Höhe der individuellen Leistung ist abhängig von der Pflegestufe. Derzeit gibt es drei Pflegestufen.
Da in den letzten Jahren die Kosten im Bereich der Pflege jedoch sehr stark angestiegen sind, reichen die aus der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellten Mittel bei weitem nicht mehr aus, um eine ausreichende Versorgung des Pflegebedürftigen sicher zu stellen.
Zur Deckung der Kosten prüft das Sozialamt auch das Vermögen des Ehepartners und der Kinder, die unterhaltspflichtig sind. Auch auf Erspartes, Sachvermögen oder Grundbesitz der Angehörigen kann unter Umständen zugegriffen werden.
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kann man diese Versorgungslücke schließen.
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