Bürogemeinschaft Weiland & Traub



Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung

Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.

Neben den Pflichtleistungen gibt es einige Mehrleistungen, die die Krankenkassen im Rahmen Ihres gesetzlich eingeräumten Ermessensspielraumes selbst gestalten können. Diese Leistungen bezeichnet man auch als Satzungsleistungen, da sie in den einzelnen Satzungen der Krankenkassen niedergeschrieben werden müssen. Zu den Satzungsleistungen zählen u. a. ambulante Vorsorgekuren, die Gewährung erhöhter Zuschüsse für Rehabilitationskuren sowie die Kostenübernahme alternativer Heilmethoden und Zusatzimpfungen.

Alternativen prüfen

Durch einen Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen oder einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung können Sie u.U. Beiträge einsparen und Leistungen verbessern. Zur Klärung dieser Frage ist zunächst eine ausführliche Beratung, die Ihre persönlichen Lebensumstände, ihre Lebens- und Familienplanung und Bedürfnisse berücksichtigt, erforderlich.

Tipps zum Kassenwechsel

Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkassen mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Ein Kassenwechsel bedingt die Bindung an eine Krankenkasse für einen Zeitraum von 18 Monaten.

Eine Ausnahme bildet das Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen. D.h. im Falle einer Beitragssatzerhöhung können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren, wechseln.

Eine außerordentliche Kündigung auf Grund eines Arbeitgeberwechsels gibt es nicht mehr. Ein solcher Wechsel ist nur unter Berücksichtigung der 18-monatigen Bindungswirkung und der Kündigungsfrist möglich.

Eine Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen. Wie so ein Kündigungsschreiben aussieht, haben wir hier hinterlegt:

Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung