Betriebliche Altervorsorge
Betriebliche Altervorsorge
Das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge
Seit dem 1.1.2002 hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Teile des Lohnes oder des Gehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Wer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung?
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei dem Arbeitgeber, gegen den sich der Anspruch richtet, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, oder
- geringfügig beschäftigt sind und auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
Durchführungswege
- Direktzusage
Mit einer Direktzusage geht der Arbeitgeber die Verpflichtung ein, dem Beschäftigten oder dessen Angehörigen ab Eintritt des Versorgungsfalles (Ruhestand, Invalidität, Tod) Leistungen in einer bestimmten Höhe zu zahlen. Die Direktzusage – auch Pensions- oder unmittelbare Versorgungszusage genannt – ist in der Regel eine allein vom Arbeitgeber finanzierte Form der Altersvorsorge. - Direktversicherung
Beiträge bis zu 4 % zur Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei, zusätzlich 1800 € steuerfrei. - Pensionskasse
Beiträge bis zu 4 % zur Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei, zusätzlich 1800 € steuerfrei. - Unterstützungskasse
Beiträge sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West. - Pensionsfonds